Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und bei uns gut aufgehoben
sind. Hier haben wir wichtige Informationen für
Ihren Aufenthalt zusammengestellt.
Falls Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen gerne unser Personal bei der
Aufnahme / an der Information oder auf der Station weiter. Wir wünschen
Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine rasche Genesung.
Auf unserem Gelände stehen für Patienten und Besucher mehr als 500 Parkplätze zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für den Unterhalt eine geringe Gebühr erheben müssen. Zum Ein- und Aussteigen gehbehinderter Patienten können Autos direkt vor den Haupteingang fahren.
Die Parkgebühr beträgt 1.- Euro pro angefangener Stunde. Die ersten 30 Minuten sind kostenfrei.
Der Höchstsatz pro Tag liegt bei 10.- Euro.
Im Caritas-Krankenhaus sind seit März 2017 Manuela Zahn und Dr. Helmuth Zahn als Patientenfürsprecher eingesetzt. Sie sind unabhängige Ansprechpartner für Patienten und Angehörige bei Fragen, Wünschen oder bei Konflikten mit dem Krankenhaus. Die Patientenfürsprecher sind zu erreichen per Handy (eventuell Anrufbeantworter, es erfolgt zeitnah ein Rückruf) unter Tel. 0175 8991101 oder per E-Mail: patientenfuersprecher@ckbm.de
Das Mitführen und Betreiben privater elektrischer Geräte in Krankenhäusern und Kliniken stellt ein Risiko dar und sollte daher aus Gründen der Sicherheit für Sie sowie für andere Patienten vermieden werden. Die bestehende Brandschutzordnung für das Caritas-Krankenhaus spiegelt das neben anderen gesetzlichen Regelungen wider.
Elektrische Geräte, die sich alleine durch eine CE-Kennzeichnung auszeichnen, sind grundsätzlich nicht erlaubt! Neben der CE-Kennzeichnung muss zusätzlich eines der folgenden Sicherheitssymbole, die am Typenschild des Gerätes zu erkennen sind, ausgewiesen sein:
In spezifischen Bereichen kann die Nutzung von mobilem Internet, Mobiltelefonen und Smartphones zu Störungen und Beeinträchtigungen von medizinischen Geräten führen. Ein in diesen Bereichen ausgewiesenes Verbot der mobilen Endgeräte ist zu beachten.
Mitgebrachte medizinische Geräte müssen dem Stationspersonal gemeldet werden.
Mit der Erlaubnis zur Nutzung privater elektrischer Geräte ist nicht die Übernahme der Haftung bei Verlust oder Beschädigung verbunden.
Unzulässige elektrische Geräte:
Elektrische Geräte, insbesondere solche, die zweckbedingt Wärme abstrahlen, sind nicht gestattet.
Hierzu gehören unter anderem: