Zytostatika-Unterweisung nach der Gefahrstoffverordnung

Gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 525 (Umgang mit Gefahrstoffen im humanmedizinischen Bereich) und Zytostatika – Richtlinie der Länder müssen alle Personen, die mit Zytostatika umgehen, einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden. Zum betroffenen Personenkreis gehört sowohl das ärztliche als auch das pflegerische Personal aller Stationen und Bereiche, die Zytostatika verabreichen. Die Unterweisung erfolgt durch die Apotheke.

Termine
Inhalte

Teilnehmer: 5 – 60

Hinweise: DB, KÜ, PP ( PP - Punkte für P fl egende sind beantragt)

Teilnahme für Betroffene verpflichtend 

Art der Fortbildung
Kurs
Zielgruppe(n)
Ärzte, Assistenzärzte, Fachärzte, Mediziner im PJ, Pflegepersonal
Referent(en)
Stefan Sambeth
Ort
Großer Hörsaal, Haus Rigler - Caritas Krankenhaus
Kosten
25,00 €
Fortbildungspunkte
Ansprechpartner
Gertrud  Schimpf

Tel: 07931 58-3741
Fax: 07931 58-3790
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