Freiheitsentziehende Maßnahmen nach dem Werdenfelser Weg

Anmeldeschluss: 29.03.2022.

Termine
Inhalte

• Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es für freiheitsentziehende Maßnahmen? Wer darf
die Anträge hierzu beim Betreuungsgericht stellen, und wann ist das überhaupt erforderlich?
• Was muss beim Betreuungsgericht eingereicht werden? Wann reicht ein ärztliches Attest
und wann ist ein fachärztliches Gutachten erforderlich?
• Wie lange gilt ein richterlicher Beschluss und wer ist für Folgeanträge zuständig?
• Wie müssen fixierte Personen überwacht werden? Welche Aufgabe hat hier ein Verfahrenspfleger?
• Was fällt unter den Begriff „Freiheitsentziehung“?
• Wie können Angehörige und Mitarbeiter für das Thema sensibilisiert werden?
• Was steckt hinter dem Begriff „Werdenfelser Weg“?
• Welche bundesweiten Hilfen gibt es bei schwierigen Fragestellungen zum Thema?
• Welche Bedeutung haben sedierende Medikamente in Bezug auf freiheitsentziehende
Maßnahmen?
• Wie schaffen wir es in Einrichtungen, von freiheitsentziehenden Maßnahmen möglichst
Abstand zu bekommen?

Zielgruppe(n)
Pflegedienstleitungen und deren Stellvertretungen HSB und weitere Senioreneinrichtungen
Referent(en)
Christine Schönfeld
Ort
Hohenloher Krankenhaus: Bildungszentrum Gesunheit und Pflege
Kosten
20,00 € für externe Teilnehmer*innen
Fortbildungspunkte