Die Verantwortung für die Brandsicherheit eines Gebäudes trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Dieser hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend zu informieren. Die Mitarbeiter sollen deshalb in angemessenen Zeitabständen über die ihre Arbeitsplätze betreffenden Brandschutzmaßnahmen unterrichtet werden. Die Unterweisung beinhaltet theoretische Grundlagen und praktische Übungen. Dabei wird auf die besondere Situation im Zusammenhang mit dem Flugplatzbetrieb eingegangen.
Hinweise: Dienstbefreiung, Kostenübernahme