Um die Anwenderinnen und Anwender von Röntgenstrahlen hinsichtlich der Strahlenbelastung zu sensibilisieren sieht die erneuerte Strahlenschutzverordnung nicht ohne Grund alle fünf Jahre eine Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz vor.
Wir freuen uns, einen Strahlenschutzkurse nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV Röntgendiagnostik (ehemals Röntgenverordnung (RÖV)) am 30.09.2026 anbieten zu können. Wir möchten Ihnen im Rahmen des Aktualisierungskurses die wichtigen Inhalte der Strahlenschutzverordnung in Erinnerung bringen, zudem Informationen zur Strahlenwirkung und zum Strahlenschutz beim Patienten und beim Personal vermitteln und als Schwerpunktthema auf die rechtfertigende Indikation eingehen. Auf Ihr zahlreiches Kommen und eine entspannte Diskussion mit Ihnen freuen wir uns.
Die Teilnahmebescheinigung lassen wir Ihnen nach der Teilnahme und der erfolgreichen Abschlussprüfung zukommen. Diese sollte der Bezirksärztekammer vorgelegt werden.
PROGRAMM
Begrüßung
08:00 – 08:45 Uhr Strahlenschutzgesetz und RoV: Was ist neu?
09:00 – 09:45 Uhr Die rechtfertigende Indikation
Pause
11:00 – 10:45 Uhr Biologische Strahlenwirkung und Risikoabschätzung
10:45 – 11:30 Uhr Entwicklung in der Gerätetechnik/Dosimetrie
Mittagspause
13:15 bis 14:00 Uhr Fachkunde Strahlenschutz und Teleradiologie
14:00 bis 14:45 Uhr Strahlenschutz des Patienten/Strahlenschutz des Personals
Pause
15:00 – 15:15 Uhr Zusammenfassung
15:15 – 16:00 Uhr schriftliche Prüfung