Intensivpflege und Anästhesie

Die Weiterbildung erfolgt nach der Rechtsverordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 22.10.2020 auf Grund des § 25 des Landespflegegesetzes. Die Weiterbildungsstätte am Caritas-Krankenhaus ist durch das Regierungspräsidium Stuttgart staatlich anerkannt.