Die Weiterbildung erfolgt nach der Rechtsverordnung des
Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2000 auf Grund des
§ 19 des Landespflegegesetzes. Die Weiterbildungsstätte am
Caritas-Krankenhaus ist durch das Regierungspräsidium
Stuttgart staatlich anerkannt.
Krankenschwestern und Krankenpfleger, die über eine zweijährige Berufserfahrung verfügen, davon mindestens sechs Monate Einsatz in der Intensivpflege oder Nephrologie nachweisen können, können diese Fachweiterbildung absolvieren.
Die Weiterbildung dauert zwei Jahre und wird berufsbegleitend durchgeführt. Sie endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschlussprüfung.