Ausbildung Anästhesietechnische Assistenz

Mit uns zum Spezialisten – VOR, Während und nach der OP!
Sie möchten anästhesietechnische Assistentin / anästhesietechnischer Assistent werden? – Prima: dann sind Sie bei uns genau richtig!
Berufsbild
Die Aufgabenbereiche der anästhesietechnischen Assistentin / des anästhesietechnischen Assistenten (ATA) sind spannend und vielfältig. Eine gelungene OP ist immer die Leistung eines ganzen Teams, in dem jeder eigenverantwortlich seine Aufgaben übernimmt.
ATA unterstützen Ärztinnen und Ärzte bei der Vorbereitung, Begleitung und Nachsorge von Narkosen. Hierbei werden die Patienten von der Einleitung der Narkose bis zum Erwachen von der / dem ATA begleitet. In dieser Zeit stehen Sie dem Patienten als Ansprechpartner-/in zur Verfügung und überwachen die Vitalfunktionen.
Für all diese Aufgaben tragen Sie Verantwortung, benötigen umfassendes medizinisches Wissen und ein großes Maß an Empathie, um die täglich an Sie gestellten Anforderungen zu meistern.
Voraussetzungen
- Fachabitur oder allgemeines Abitur, Realschulabschluss oder ein erweiterter Hauptschulabschluss Typ10B oder ein Hauptschulabschluss mit einer zweijährigen, erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. Ausbildung zur / zum Krankenpflegehelfer/-in
- bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- mentale und physische Belastbarkeit, Flexibilität,
- Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit zur Teamarbeit und soziale Kompetenzen
- Ein Praktikum in einer anästhesiologischen Abteilung eines Krankenhauses von mindestens einer Woche wird empfohlen
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Zeugnisse
- ärztliches Attest über die Eignung zur Ausübung des Berufs
- Praktikumsnachweise (falls vorhanden)
Bewerbungsschluss ist jeweils der Winter des Vorjahres. Auf freie Ausbildungsstellen können Sie sich jedoch jederzeit bewerben.
Die Ausbildung startet am 1. Oktober eines Jahres.
Anfallende Bewerbungskosten (Fahrtkosten etc.) können leider nicht erstatten werden.


