28.04.2020
Trotz verschiedener Lockerungen im öffentlichen Leben und in einigen Bundesländern bleibt das aktuell gültige Besuchsverbot im Caritas- Krankenhaus weiter in Kraft. Dies dient dem Schutz der Patienten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus.
"Wir wissen, dass dies im Einzelfall für die betroffenen Patienten und
ihre Angehörigen sehr hart sein kann", räumt Dr. Ulrich Schlembach, Ärztlicher
Direktor im Caritas-Krankenhaus ein. "In der Abwägung hat für uns allerdings
der Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden vor einer möglichen Infektion
mit dem Corona-Virus oberste Priorität. Mit dieser konsequenten Haltung haben
wir es bisher geschafft, infektiöse von nicht infektiösen Patienten im Haus zu
trennen. Wir wollen nicht riskieren, das Erreichte jetzt zu gefährden."
Wenige Ausnahmen für Begleitpersonen
Nur in
ganz wenigen Ausnahmefällen werden unverzichtbare Begleitpersonen unter
strengen Auflagen zugelassen, etwa bei der Begleitung von sterbenden Patienten
oder bei der Begleitung von Kindern. "Ein Elternteil, darf das minderjährige
Kind begleiten bzw. besuchen, allerdings nur wenn keine Erkältungssymptome
vorliegen und kein Kontakt zu Corona-positiv getesteten Personen besteht."
Begleitung bei der Geburt
Auch für
Männer, die ihre Partnerin während der Geburt begleiten, gilt diese Ausnahme.
"Auch wenn es in angrenzenden Bundesländern inzwischen andere Regelungen in der
Geburtshilfe gibt, halten wir auch bei werdenden Eltern grundsätzlich am Besuchsverbot
fest", betont die Oberärztin der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Sylvia
Schößler. "Der Partner darf mit in den Kreißsaal kommen, wenn er keine
Erkältungsanzeichen hat und auch nicht mit positiv getesteten Personen Kontakt
hatte. Dies muss er uns schriftlich bestätigen. Während der Geburt darf er seine
Frau im Kreißsaal begleiten und so lange im Kreißsaal bleiben, bis die Mutter
auf die geburtshilfliche Station verlegt wird. So hat der Vater die Möglichkeit,
die ersten wichtigen Stunden gemeinsam mit Mutter und Kind zu erleben und kann
auch beim Bonding ersten Kontakt zum Neugeborenen aufnehmen." Um das Risiko
einer Infektion zu minimieren, sind Besuche auf der geburtshilflichen Station
nicht gestattet. "Die Sorge um die Gesundheit der anderen Mütter und Babys steht
bei uns an erster Stelle, auch wenn es für die jungen Eltern schwer ist", so
Schößler. "Sicherheit geht vor."
Mundschutz-Pflicht für Begleitpersonen und ambulante Patienten
Alle unverzichtbaren
Begleitpersonen oder dringend behandlungsbedürftige Patienten sind ab kommenden
Montag verpflichtet, beim Betreten des Krankenhauses einen Mundschutz zu
tragen. Personen ohne Mundschutz müssen diese beim Betreten der Klinik gegen
eine Gebühr erwerben. Außerdem müssen sie ihre Hände desinfizieren und einen
ausreichenden Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen
halten.