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28.04.2020

Maskenpflicht für Begleitpersonen

Sicherheit geht vor

Sicherheit geht vor

Trotz verschiedener Lockerungen im öffentlichen Leben und in einigen Bundesländern bleibt das aktuell gültige Besuchsverbot im Caritas- Krankenhaus weiter in Kraft. Dies dient dem Schutz der Patienten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus.

"Wir wissen, dass dies im Einzelfall für die betroffenen Patienten und ihre Angehörigen sehr hart sein kann", räumt Dr. Ulrich Schlembach, Ärztlicher Direktor im Caritas-Krankenhaus ein. "In der Abwägung hat für uns allerdings der Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden vor einer möglichen Infektion mit dem Corona-Virus oberste Priorität. Mit dieser konsequenten Haltung haben wir es bisher geschafft, infektiöse von nicht infektiösen Patienten im Haus zu trennen. Wir wollen nicht riskieren, das Erreichte jetzt zu gefährden."

Wenige Ausnahmen für Begleitpersonen
Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen werden unverzichtbare Begleitpersonen unter strengen Auflagen zugelassen, etwa bei der Begleitung von sterbenden Patienten oder bei der Begleitung von Kindern. "Ein Elternteil, darf das minderjährige Kind begleiten bzw. besuchen, allerdings nur wenn keine Erkältungssymptome vorliegen und kein Kontakt zu Corona-positiv getesteten Personen besteht."

Begleitung bei der Geburt
Auch für Männer, die ihre Partnerin während der Geburt begleiten, gilt diese Ausnahme. "Auch wenn es in angrenzenden Bundesländern inzwischen andere Regelungen in der Geburtshilfe gibt, halten wir auch bei werdenden Eltern grundsätzlich am Besuchsverbot fest", betont die Oberärztin der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Sylvia Schößler. "Der Partner darf mit in den Kreißsaal kommen, wenn er keine Erkältungsanzeichen hat und auch nicht mit positiv getesteten Personen Kontakt hatte. Dies muss er uns schriftlich bestätigen. Während der Geburt darf er seine Frau im Kreißsaal begleiten und so lange im Kreißsaal bleiben, bis die Mutter auf die geburtshilfliche Station verlegt wird. So hat der Vater die Möglichkeit, die ersten wichtigen Stunden gemeinsam mit Mutter und Kind zu erleben und kann auch beim Bonding ersten Kontakt zum Neugeborenen aufnehmen." Um das Risiko einer Infektion zu minimieren, sind Besuche auf der geburtshilflichen Station nicht gestattet. "Die Sorge um die Gesundheit der anderen Mütter und Babys steht bei uns an erster Stelle, auch wenn es für die jungen Eltern schwer ist", so Schößler. "Sicherheit geht vor."

Mundschutz-Pflicht für Begleitpersonen und ambulante Patienten
Alle unverzichtbaren Begleitpersonen oder dringend behandlungsbedürftige Patienten sind ab kommenden Montag verpflichtet, beim Betreten des Krankenhauses einen Mundschutz zu tragen. Personen ohne Mundschutz müssen diese beim Betreten der Klinik gegen eine Gebühr erwerben. Außerdem müssen sie ihre Hände desinfizieren und einen ausreichenden Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen halten.

 
 

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