Die Landesregierung hat das Besuchsverbot für Krankenhäuser gelockert. Ab Montag, 18. Mai sind Besuche im Caritas-Krankenhaus wieder möglich. Damit die bisherigen Erfolge bei der Bekämpfung des Virus nicht gefährdet werden, gelten dafür aber strenge Regeln. Dies sind vorbeugende Maßnahmen zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten. Wir wollen damit die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Coronavirus reduzieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tägliche Besuchszeit: 14 - 19 Uhr (letzter Einlass 18:30 Uhr)
- Es sind maximal zwei vorher festgelegte Besucher pro Patient erlaubt.
- Während des gesamten
Klinikaufenthalts muss es sich immer um dieselben beiden Personen handeln. (Ausnahme Sterbebegleitung). Bitte sprechen Sie sich ab!
- Es ist nur ein Besucher pro Tag erlaubt.
- Der Besuch darf maximal eine Stunde dauern.
- Minderjährige
sind als Besucher zugelassen, unter der Voraussetzung, dass es sich um
eigene Kinder bzw. Enkelkinder des Patienten oder des Besuchers handelt.
Kindern bis 14 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung eines Eltern-
bzw. Großelternteils erlaubt, der vorher vom Patienten als Besucher
benannt wurde.
- Eigene Kinder bzw. Enkelkinder über 14 Jahren müssen vom Patienten vorher als Besucher benannt werden.
- Jeder
Besucher muss sich am Eingang ausweisen und wird registriert. Dies
dient dazu den Kontakt nachverfolgen zu können, falls es zu einer
Infektion kommen sollte.
- Der Besucher muss im Eingangsbereich einen Fragebogen ausfüllen. Darin
fragen wir nach Erkältungsanzeichen und Kontakt zu SARS-CoV-2 positiven
Personen. Besucher, die zu einer Risikogruppe gehören oder
grippeähnliche Symptome zeigen, müssen auf den Besuch verzichten und das
Krankenhaus umgehend wieder verlassen.
- Besuche bei Patienten der COVID-19
Stationen sind nach wie vor nicht erlaubt.
- Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts einen Mund-Nasen-Schutz (Alltagsmaske) tragen.
- Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen (auch zum besuchten Patienten) einhalten.
Ambulante Termine für Patientinnen und Patienten
können, wie vereinbart, wahrgenommen werden. Auch hier müssen die
Patientinnen und Patienten ein Formular mit einigen Fragen auszufüllen,
um eine mögliche Infektion auszuschließen. Es gelten außerdem die Mundschutzpflicht und das Einhalten der Abstandsregel.
Medizinische Notfälle werden weiterhin rund um die Uhr behandelt.
Das Bistro neben der Information ist für den Verkauf und die Mitnahme von Waren geöffnet. Der Verzehr von Speisen und Getränken im
Bistro ist für Besucher und Patienten nicht gestattet.
Die Cafeteria bleibt für Besucher bis auf weiteres geschlossen.
Aktuell finden in Andachtsraum und Krankenhaus-Kirche keine öffentlichen
Gottesdienste statt.
Alle Veranstaltungen, Kurse der Elternschule und der Eltern-Infoabend müssen bis auf Weiteres entfallen.