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Der Pathologe arbeitet primär morphologisch, das heißt über die visuelle Erfassung von Veränderungen an Zellen und Gewebe mit Hilfe des Mikroskops. Da er für den Patienten stets im Hintergrund tätig ist, kann dieser das Ausmaß der Mitarbeit des Pathologen bei Diagnose und Therapie oft gar nicht erkennen. Vielmehr unterliegt die Pathologie aufgrund der fast immer falschen Darstellung in den Medien dem Missverständnis, für die Aufklärung unnatürlicher Todesfälle zuständig zu sein. Diese Aufgabe dürfen in Wirklichkeit nur Rechtsmediziner übernehmen, niemals aber Pathologen.
Aufgrund oft kleinster Gewebeproben, manchmal auch nur einzelner Zellen des Patienten, die er von den klinisch tätigen Kollegen erhält, kann der erfahrene Pathologe krankhafte Veränderungen erkennen und zuordnen. Der behandelnde Arzt erhält so wichtige Informationen, wobei die auch grundlegende Einteilung in gut- oder bösartig erfolgt. Verschiedene entzündliche Prozesse werden näher charakterisiert, Krankheitserreger nachgewiesen oder Autoimmunreaktionen typisiert. Auch bei den bösartigen Erkrankungen werden vom Pathologen entscheidende zusätzliche Hinweise gegeben: woher kommt beispielsweise eine Metastase? Wie aggressiv wird sich ein Tumor verhalten? Wie ausgedehnt ist er bereits? Wurde im er im Gesunden entfernt? Auf welche Medikamente wird er ansprechen?
In manchen Fällen erhält der Operateur die Diagnose auch noch während der Operation über den sogenannten Schnellschnitt. Er erfährt, ob ein Prozess gutartig oder bösartig ist und darüber hinaus oft auch, ob das kranke Gewebe vollständig entfernt wurde.
Bei einem natürlichen Tod kann manchmal eine Untersuchung (Sektion) sinnvoll sein. Dabei interessiert das Ausmaß der Erkrankung, der Verlauf und die eigentliche Todesursache. Die Anteilnahme an einer Krankheit und das Interesse an einem Menschen sollten nicht mit seinem Tod beendet sein.



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Dr. med. Michaela Ott