Die neue Patientenverfügung im Überblick - Alles geregelt?

Am 1. September tritt das neue Recht über den Umgang mit Patientenverfügungen in Kraft. Damit werden nach jahrelangen Diskussionen die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung erstmals gesetzlich verankert.

 
Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung selbst nicht mehr äußern kann. Künftig sind Betreuer und Bevollmächtigte im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfügung gebunden. Damit wird der Achtung des Patientenwillens oberste Priorität eingeräumt. Ausnahmen, die die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen einschränken, gibt es nicht. Allerdings müssen die Betreuer prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation des Patienten entsprechen.
Über dieses neue Gesetz und seine Auswirkungen auf die Behandlungspraxis möchten wir Sie sowohl aus juristischer wie medizinischer Sicht informieren. Anschließend laden wir Sie herzlich ein, mit uns die Neuregelung zu diskutieren.

Termin

12. August 2009,
19:00 Uhr,
Forum im Caritas-Krankenhaus

Programm

Einführung

Thomas Wigant,
Dipl. Theologe und Vorsitzender des Ethikkomitees


Juristische Sachverhalte in Zusammenhang mit der gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung

Dr. Frithjof Sperling,
Rechtsanwalt,
Mitglied des Ethikkomitees


Ist mit dem neuen Gesetz alles geregelt? Anmerkungen aus ärztlicher Perspektive
Dr. Matthias Haag,
Oberarzt Medizinische Klinik 1,
Mitglied des Ethikkomitees


Diskussion