Fachweiterbildung
Die Weiterbildung erfolgt nach der Rechtsverordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2000 auf Grund des § 19 des Landespflegegesetzes. Die Weiterbildungsstätte am Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim ist durch das Regierungspräsidium Stuttgart staatlich anerkannt.
Zugangsvoraussetzung
Krankenschwestern und Krankenpfleger, die über eine zweijährige Berufserfahrung verfügen, davon mindestens 6 Monate Einsatz in der Intensivpflege oder Nephrologie nachweisen können, können diese Fachweiterbildung absolvieren.
Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildung dauert zwei Jahre und wird berufsbegleitend durchgeführt. Sie endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschlussprüfung.